Jahresbericht 2014 der Bundesregierung und Stellungnahme des Nationalen Normenkontrallrates

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Die Bundesregierung hat den Jahresbericht 2014 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates verabschiedet. In dem Bericht wird das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ beschrieben und die Entwicklung des Erfüllungsaufwands im Berichtszeitraum dargestellt. Danach ist der Erfüllungsaufwand für die Bürger und die Verwaltungen per Saldo gesunken, während er für die Wirtschaft insbesondere infolge der Einführung des Mindestlohns gestiegen ist. Eine Entlastung soll die für zukünftige Regelungsvorhaben der Bundesregierung beschlossene Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, one out“ bringen.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Jahresbericht 2014 der Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt der NKR die Einführung der „One in, one out“-Regel. Zur Reduzierung des Erfüllungsaufwands mahnt der NKR aber auch verstärkte Bemühungen beim Thema E-Government an und hält es für erforderlich, Länder und Kommunen systematischer in den Rechtsetzungsprozess einzubinden.

LKT Rundschreiben Nr. 285/2015: Jahresbericht 2014 [PDF-Dokument: 63 kB]

15.05.2015